Enthalten Produkte aus dem BioLaden in Zukunft Insekten?

Seit dem 03.01.2023 gibt es eine neue EU-Verordnung wonach z.B. die Hausgrille als Lebensmittel resp. Bestandteil von Lebensmitteln zugelassen wird (gefroren, getrocknet oder als Pulver). Diese Tatsache hat bei einigen bewussten Konsumente hohe Wellen geschlagen. So habe ich mich etwas schlau gemacht und fasse hier ein paar Fakten zu diesem Thema zusammen:

Deklarationspflicht
Der Name der Art muss auf der Zutatenliste erwähnt werden.
Also z.B. Acheta domesticus (Hausgrille), Tenebrio molitor (Larve des Mehlkäfers / Mehlwurm), Locusta migratoria (europäische Wanderheuschrecke).

Zulassung in der Schweiz bereits seit dem 1.5.2017
Die drei obererwähnten Insektenarten sind übrigens in der Schweiz (als erstes europäisches Land) bereits seit dem 01. Mai 2017 als Lebensmittel zugelassen.

So bietet Coop bereits seit einiger Zeit essbare Insekten resp. entsprechende Produkte des Zürcher Start-Ups „essento“ an.

Einsatz in verarbeiteten Lebensmittelnoder als Spezialitäten
Die Insekten kommen vor allem in verarbeiteten Lebensmitteln zum Einsatz, also allenfalls Brot, Teigwaren, Suppen, Pizza, Kartoffelerzeugnissen, Fleischzubereitungen, Snacks, Schokoladenerzeugnissen und bierähnliche Getränken.
Ein weiteres Segment sind Spezialitäten aus Insekten (in der Schweiz z.B. von „essento“ oder „Entomos“/Gourmet Bugs). Diese werden aber natürlich entsprechend beworben.

Fazit
Wer sich mit frischen, saisonalen, möglichst unverarbeiteten Produkten aus dem BioLaden ernährt, muss keine Angst haben – aus Versehen – Insekten oder Teile davon zu verzehren.
Wer will, kann das natürlich – freiwillig – tun…

Aber bei uns im BioLaden PudelWohl kein Thema.

Mit pudelwohlen Grüssen
Katja


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